Regeln:
1. Den Anweisungen der Spielleitung ist unbedingt und ohne Ausnahme Folge zu leisten. Wenn
von der Spielleitung über die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen hinausgehende oder
davon abweichende Anordnungen getroffen werden, so haben diese Vorrang gegenüber den
hier aufgelisteten Bestimmungen. 

Die Spielleitung ist berechtigt situativ neue Regeln auszusprechen!

2. Spieler unterlassen alles, was zur Gefährdung von Mitspielern führen könnte.

3. Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr und Haftung an einem Spiel teil und ist im Einzelfall

selbst für die Konsequenz seines Handelns verantwortlich.
4. Die Spieler sind verpflichtet, während der Veranstaltung haftpflichtversichert zu sein.
5. Bei allen dargestellten Kämpfen mit den Spielwaffen sind Kopf-und Halstreffer verboten.
Hierbei gelten alle Treffer über der Schulterlinie. Das Stechen ist nur mit dafür vorgesehenen
Spielwaffen erlaubt („stichfeste Spitze“).
6. An unübersichtlichen oder gefahrenträchtigen Stellen oder bei nächtlichen Aktionen auf dem
Spielgelände verpflichtet sich der Spieler zur Umsicht und ist für seine Handlung selbst
verantwortlich.
7. Jegliche Art von waffenlosem Kampf ist grundsätzlich zu unterlassen, kann nach vorheriger
Absprache mit dem anderen Teilnehmer aus darstellerischen Gründen aber im Einzelfall
erlaubt werden.
8. Das Mitführen echter Waffen ist untersagt!
9. Für sämtliche Spielwaffen gelten folgende Bestimmungen:
– Die verwendeten Spielwaffen dürfen beim Punkten auf erlaubte Körperzonen und
unter sachgemäßem Einsatz keine Verletzungen verursachen.
– Bei allen Schusswaffen muss es sich ausschließlich um Deko-Waffen handeln, die
nicht länger schussfähig sind. Das „Schießen“ mit Zündhütchen ist aus Rücksicht auf
Anwohner untersagt.
– Für jede ins Spiel eingebrachte Spielwaffe ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
– Wird die Waffe (auch während des Spiels) als risikoträchtig eingestuft, ist
automatisch jede gespielte Kampfhandlung mit dieser Waffe untersagt.
– Für Folgen, die aus einer Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen, ist der
betreffende Spieler selbst voll verantwortlich!
10. Besondere Vorsicht ist im Umgang mit offenem Feuer und Licht, mit Chemikalien sowie mit
pyrotechnischen Effekten geboten. Diese müssen von der Spielleitung genehmigt werden.
11. Stoffe, die konsumiert werden (Tränke/Pulver), dürfen auch in kleinsten Mengen keine
gesundheitlichen Schäden verursachen. Spielkomponenten wie Pulver, Farbe, Duftstoffe
usw. dürfen bei äußerer Anwendung auf einen Mitspieler nicht ätzend wirken, sollen
auswaschbar und leicht entfernbar sein und nicht allergieerregend.
12. Spielunterbrechungen aus Sicherheitsgründen müssen von jedem Mitspieler mit dem Ruf
„STOPP“ angekündigt werden und müssen unbedingt befolgt werden. Ein Spielstopp tritt
grundsätzlich und automatisch bei einer Verletzung eines Spielers ein, auf besondere
Weisung der Spielleitung oder wenn sich eine erkennbare reale Gefahrensituation
abzeichnet.
13. Das Spielareal wird in seinem ursprünglichen Zustand zurückgelassen.
14. Tiere sind auf der Veranstaltung nicht zugelassen.
15. Folgendes Fehlverhalten führt immer zum Ausschluss von der Veranstaltung und/oder wird
zur Anzeige gebracht:
– Diebstahl
– Vorsätzliche oder grob fahrlässige Sachbeschädigung von fremdem Eigentum
– Vorsätzliche oder grob fahrlässige Körperverletzung
– Verschmutzung des Spielgeländes / der Sanitäranlagen
– Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
16. Das Entwenden von fremdem Eigentum als Spielangebot (Diebesspiel) ist nur nach
unverzüglicher Rücksprache mit dem Betroffenen gestattet und unterliegt der Zustimmung
des betroffenen Spielers.
17. Sexuelle Belästigung und Beleidigungen stellen Straftatbestände dar und werden auf der
Veranstaltung nicht geduldet. Das Recht Anzeige zu erheben liegt bei der betroffenen

Person.

18. Während des Mittagsschlafes ist Florian Schulz nicht zu stören!